Bildungsgutscheine
Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II.
Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, so dass der Empfänger des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann oder aber der Arbeitsvermittler einen Maßnahmeträger vorgibt.
Grundsätzlich werden für Empfänger von Bildungsgutscheinen sämtliche Kosten für den Lehrgang übernommen, wie erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und die für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht.
Bildungsgutscheine können Berater der örtlichen Agenturen für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaft SGB II zur Finanzierung von Weiterbildung vergeben. Der Bildungsgutschein wird vergeben, wenn Interessenten ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. Grundsätzlich sind für die Berater folgende Fragen relevant: "Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?"
Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit oder der ArGe, sondern bei den Arbeitssuchenden. Diese haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.
Der Bildungsgutschein kann i. d. R. nur bei zugelassenen (zertifizierten) Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)) verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können. inlingua Würzburg / Schweinfurt / Tauberbischofsheim ist als Träger für diese Maßnahmen zertifiziert.
Ansprechpartner
Rachel Wisshofer, Telefon: 09721 / 388 08 11
info
inlingua-schweinfurt.de


