SPRECHEN, VERSTEHEN, ERLEBEN.

Impressum

inlingua Sprachschule Würzburg

Röntenring 4
97070 Würzburg

Tel: +49 (0)931 / 4 52 58 58
Fax: +49 (0)931 / 4 52 58 59
Email: infoinlingua-wuerzburg.de

Ust.-Ident.-Nr. DE 235 590 692

Firmenname: inlingua Sprachschule Würzburg
Träger & Rechtsform: Fulcher GmbH & Co. KG
Sitz: Würzburg
Geschäftsführer: Robert Dale Fulcher
HR-Nr.: HRA 5601

Firmenname: inlingua Übersetzungs- und Dolmetschdienst Würzburg
Träger & Rechtsform: Fulcher Verwaltungs-GmbH
Sitz: Würzburg
Geschäftsführer: Robert Dale Fulcher
HR-Nr.: HRB 8636

Verantwortlich für den Inhalt: Herr Robert Dale Fulcher, Geschäftsführer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND 02.08.2011

§ 1 Allgemeines

Die AGB sind Bestandteil des Vertrages.

Der Sprachunterricht erfolgt nach der weltweit bewährten inlingua Methode. Eine Unterrichtseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten, eine Trainingswoche 5 Tage, ein Trainingsmonat 4 Wochen. Grundsätzlich können, trotz sorgfältiger Planung, terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. Wir bemühen uns, den voraussichtlichen Kursbeginn einzuhalten, behalten uns aber das Recht vor, im Falle von Gruppenkursen, diesen bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zu verschieben. Im Falle einer Verschiebung des Kursbeginns, kann ein verbindlicher Unterrichtsbeginn erst nach unserer Bestätigung durch die Schule garantiert werden.

inlingua behält sich das Recht vor, offene Gruppenkurse aufzulösen, miteinander zu vereinen oder Teilnehmer aus einem Kurs in einen anderen Kurs zu überweisen bzw. einen Kurs bei Unterschreiten der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl aufzulösen bzw. die verbleibenden Unterrichtsstunden in dem Verhältnis zu kürzen, das der Verringerung der Teilnehmerzahl entspricht.

Für Gruppenkurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen. Sollte ein Gruppenkurs mit nur 1 Teilnehmer durchgeführt werden und über die gesamte Vertragsdauer keine weiteren Teilnehmer verbindlich in die Gruppe einsteigen, so wird die Zahl der gebuchten Unterrichtsstunden um 20% reduziert. Nach 80% der gebuchten Unterrichtsstunden wird demnach geprüft ob weitere Teilnehmer in die Gruppe eingestiegen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kurs in diesem Moment beendet. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht.

Für die Deutschintensivkurse / Integrationskurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen. Sollte ein Kurs mit weniger als 7 Teilnehmern durchgeführt werden müssen, wird die Zahl der Unterrichtsstunden pro Tag herabgesetzt. Die Unterrichtszeit verkürzt sich je nach Teilnehmerzahl, bei 1 Schüler auf 1 Ustd., bei 2-3 Schülern, auf 2 Ustd., bei 4 Schülern auf 3 Ustd., bei 5-6 Teilnehmern auf 4 Ustd. Ab einer Teilnehmerzahl von 7 Schülern findet der Unterricht  wieder für 5 Ustd. pro Tag statt. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgt nicht.

Im Falle einer Komplettauflösung des Kurses (d.h. keiner der o.g. Fälle trifft zu) werden bereits gezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch seitens der betroffenen Kursteilnehmer besteht nicht.

Die Schule behält sich weiterhin das Recht vor, aus wichtigen Gründen (z. Bsp. Krankheit, andere Verpflichtungen) den eingesetzten Trainer vorübergehend oder auf Dauer durch einen anderen Trainer zu ersetzen. Dies berechtigt den/die betroffenen Kursteilnehmer weder  zum Rücktritt vom Kurs noch zu einer Minderung des Preises. Ein Schadensersatzanspruch seitens der betroffenen Kursteilnehmer besteht nicht.

Sollte die Schule wegen Notfällen (Krankheitsepidemien, Großbrände etc.) für mehr als eine Woche geschlossen werden müssen, wird der Unterricht als Fernstudium fortgesetzt.

Alle Vereinbarungen bezüglich Unterrichtsform, -dauer, -zeiten, -inhalten sowie Um- bzw. Zustufungen oder ähnliches werden ausschließlich mit dem Sekretariat bzw. der Geschäftsleitung getroffen. Andere Vereinbarungen, insbesondere mit den von inlingua eingesetzten Trainern, sind nicht statthaft.

Die Kosten für Lehrmaterial sind im Kursgeld nicht enthalten und werden dem Kursteilnehmer zusätzlich verrechnet. Die Teilnahme an einem Kurs bei inlingua verpflichtet den Kursteilnehmer, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag anders vereinbart, zur Abnahme und Nutzung des inlingua Lehrmaterials, da dieses genauestens auf die inlingua Lehrmethode abgestimmt ist. Aus dem Buchhandel bezogene Lehrmaterialien werden zum Selbstkostenpreis zzgl. einer 5%igen Verwaltungsgebühr an den Kunden weiterverkauft.

Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet alle Unterrichtsstunden, die über die im Vertrag gebuchte Anzahl hinausgehen und die von dem Teilnehmer wahrgenommen wurden ohne dass hierüber eine Vertragsverlängerung vorliegt in jedem Falle zu bezahlen. In diesem Fall wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen um die bereits zusätzlich wahrgenommen Unterrichtsstunden automatisch verlängert. Eine grundsätzliche Vertragsverlängerung nach Ablauf gebuchter Unterrichtsstunden kann nach wie vor mit der Schule jederzeit schriftlich vereinbart werden.

Zusätzlich wird bei jedem Vertragsabschluss eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 erhoben.

Die interne inlingua-Prüfung kann jederzeit kostenlos im Rahmen der gebuchten Unterrichtsstunden abgelegt werden. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich/erwünscht sein, besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Nachschreibtermin. Die Prüfung kann außerhalb des gebuchten Kurses jederzeit auf eigene Kosten abgelegt werden.

Jeder Wohnungswechsel ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.

§ 2 Kündigung, Abbruch, Absagen, etc.

Eine Kündigung des abgeschlossenen Vertrages bzw. ein Abbruch oder ein Rücktritt vor Vollzug ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Es besteht die Möglichkeit Verträge für Gruppenunterricht einmalig in Einzelunterricht umzuwandeln.

Im Falle eines Wegzuges, können verbleibende Reststunden nach Zahlung des Gesamtbetrages an inlingua als Gutschrift auf eine andere inlingua Sprachschule übertragen werden. Diese Gutschrift hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die Transferkosten betragen 10% des Gesamtbetrages. Auf Verlangen der Schule muss außerdem ein schriftlicher Nachweis über den Wegzug vorgelegt werden.

1.  Bei frühzeitiger Kündigung VOR Kursbeginn wird die Bearbeitungsgebühr von € 30,00 einbehalten sowie 10% der gesamten Vertragssumme (Ausnahme: Dies gilt nicht für Teilnehmer, denen kein Visum erteilt wurde. s. §4).

Bei frühzeitigem Ausstieg aus dem Kurs NACH Vertragsbeginn ist dennoch die komplette Vertragssumme fällig. Zusätzliche Stornogebühren fallen nicht an.

Bei Gruppenunterricht müssen die gebuchten Unterrichtsstunden laut vorgegebenem Terminplan am Stück wahrgenommen werden. Der Unterricht darf weder von den Kursteilnehmern noch von der Lehrkraft abgesagt oder verschoben werden. Der Unterricht gilt als erteilt, solange die Lehrkraft anwesend war. Diese ist dazu verpflichtet 20 Minuten auf evtl. verspätet eintreffende Kursteilnehmer zu warten. Erscheint nach Ablauf dieser Frist kein Kursteilnehmer zum Unterricht, gilt der Unterricht als erteilt. Für versäumte Unterrichtsstunden wird kein Ersatz gewährt. Hausaufgaben bzw. die versäumten Lektionen können im Sekretariat abgefragt werden. Grundsätzlich sind keine Ferien vorgesehen. Vertragsänderungen bzw. -unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit, Notfällen usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass sich nur ein Teilnehmer für einen Gruppenkurs angemeldet hat, gelten keine Ausnahmeregelungen von den Bedingungen für Gruppenkurse. Langfristige Vertragsänderungen bzw. -unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit, Notfällen usw. sind generell ausdrücklich ausgeschlossen. Die unterrichtsfreien Zeiten sind laut Lehrplan durch inlingua vorgegeben. Verpasste Unterrichtsstunden außerhalb dieser Zeiträume werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine für Unterrichtsstunden, die von den Teilnehmern nicht wahrgenommen werden können.

Im Fall von Einzelunterricht, Gezieltem Einzelunterricht, Clubunterricht und Firmenkursen besteht die Möglichkeit, Sitzungen kostenlos zu verschieben, sofern die Abmeldung mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Unterrichtsbeginn erfolgt. Unterrichtsstunden, die Montag nach 12:00 Uhr bzw. Montagabend stattfinden sollen, können an dem jeweiligen Montag noch zwischen 08:00 und 10:00 Uhr abgesagt bzw. verschoben werden. Dies gilt nicht für Unterrichtsstunden, die für Montagmorgen vor 12:00 Uhr geplant sind.

Sollte ein Einzel- oder Clubunterricht über einen längeren Zeitraum (z.B. wegen Urlaub, Dienstreise, Krankheit etc.) nicht stattfinden können, kann nach Rücksprache mit dem Sekretariat eine offizielle Kurspause eingelegt werden. Der Unterricht muss jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsunterbrechung wieder aufgenommen werden, andernfalls verfallen die verbleibenden Unterrichtsstunden. Der vorgegebene Zahlungsplan muss trotz eventueller Terminänderungen bzw. Kursunterbrechungen eingehalten werden.

Der Unterricht soll von den Teilnehmern möglichst pünktlich und regelmäßig wahrgenommen werden.

§ 3 Deutschkurse / Anmeldungen aus dem Ausland

Die Anmeldung zu einem Deutschsprachkurs bei inlingua ermöglicht in Verbindung mit der Erfüllung weiterer Bedingungen die Erteilung eines Visums zum Besuch des gebuchten Kurses. Weitere Erfordernisse können u.a. der Nachweis des Unterhalts bzw. der Finanzierung des Aufenthalts, Krankenversicherung oder Unterkunft sein. inlingua leistet gerne und unentgeltlich, aber ohne jede Verpflichtung Hilfestellung bei der Erfüllung dieser Bedingungen. Eine Gewähr für die Erteilung eines Sprachkursvisums durch deutsche Behörden im In- oder Ausland kann durch inlingua nicht gegeben werden.

Wenn Teilnehmer, die durch inlingua ein Sprachkursvisum erhalten haben, mehr als drei Tage ohne Nachweis einer Erkrankung dem Unterricht fernbleiben, wird dies von inlingua der Ausländerbehörde Würzburg schriftlich mitgeteilt. Ebenso wird die Ausländerbehörde Würzburg über Abbruch oder Stornierung des Kurses informiert.

Die Ausstellung einer Sprachkursbescheinigung zur Erteilung eines Visums erfolgt unmittelbar nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von bis zu 40% bzw. mindestens 435 EUR des gesamten Rechnungsbetrages auf das Konto von inlingua. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass inlingua eine zustellfähige Adresse im jeweiligen Ausland bekannt ist. inlingua übernimmt keine Gewähr für das Eintreffen der abgesendeten Bescheinigung und hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt ihres Eintreffens.

Für das rechtzeitige Erscheinen des Teilnehmers zum Zeitpunkt des Kursbeginns ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Verspätungen, sei es aus Gründen der Visumserteilung oder aus anderen Gründen, berechtigen nicht zur Kürzung der Unterrichtsgebühr oder zur Nachforderung der versäumten Unterrichtsstunden und sind inlingua unverzüglich mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich der inlingua Sprachschule Würzburg bis spätestens 2 Wochen vor offiziellem Kursbeginn mitzuteilen, ob das Visum erteilt wurde. Sollte keine Mitteilung erfolgen, gilt der Platz nicht länger als reserviert und der Teilnehmer wird automatisch auf den als nächstes beginnenden Kurs umgemeldet (in der Regel 2 Monate später). Die Anmeldebestätigung wird entsprechend neu ausgestellt.

Bei nachgewiesener Ablehnung der Visumserteilung durch die deutschen Behörden im Herkunftsland wird die Anzahlung rückerstattet. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR zuzüglich eventueller Bankspesen oder Gebühren Dritter erhoben. Der verbleibende Anzahlungsbetrag wird innerhalb von vier Wochen auf ein vom Teilnehmer unverzüglich zu benennendes Konto erstattet.

Für Anmeldungen zu einem Deutschsprachkurs für die kein Visum erforderlich ist, beträgt die Bearbeitungsgebühr 30 EUR.

§ 4 Integrationskurse

Eine Maßnahmeteilnahme ohne Förderungszusage und/oder ohne Kostenbefreiung durch das BAMF begründet eine eigene volle Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers von 2,90 EUR pro Stunde für jedes Modul.

Bei Inanspruchnahme der Förderung besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Jedes Fernbleiben vom Unterricht (Fehltag) muss unter Angabe von Gründen beim Sekretariat entschuldigt werden, da die Fehltage von der Schule dem BAMF gemeldet werden müssen. Dazu ist in dem jeweiligen Modul am 1. Tag des Fehlens ein Anruf bei der Schule unter 0931 4 52 58 58 vor Kursbeginn notwendig. Zudem muss das Entschuldigungsformular der Schule ausgefüllt und unterschrieben werden. Ab dem 2. Tag des Fehlens muss eine ärztliche Bescheinigung (=ein Attest) vorgelegt werden. Das Attest ist innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung im Sekretariat vorzuzeigen. Im wiederholten Krankheitsfall in dem gleichen Modul ist das Attest bereits ab dem 1. Fehltag einzureichen. Nachträglich eingereichte Atteste werden nicht berücksichtigt.

inlingua behält sich das Recht vor, den Kurs des Teilnehmers bei Unterschreiten der vorgesehenen Teilnehmerzahl von 7 zu verschieben oder abzusetzen. Haftungs- und Ersatzansprüche gegen inlingua wegen Absage oder Verschiebung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Wird ein für den Teilnehmer passender Kurs nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe des Berechtigungsscheins begonnen, so hat der Teilnehmer das Recht, den Berechtigungsschein zurückzuerhalten und den Kurs bei einem anderen Träger zu beginnen.

Der Teilnehmer kann jedes Modul à 100 Stunden auf eigene Kosten wiederholen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig an den einzelnen Unterrichtseinheiten teilzunehmen und alle ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen. Der Teilnehmer hat eigeninitiativ im Rahmen der Maßnahme mitzuarbeiten und erforderlichen Anleitungen und Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.

Nach 645 Stunden Teilnahme bzw. nach Abschluss des Orientierungskurses findet die Abschlussprüfung Test Deutsch für Zuwanderer, die die Stufe B1 abschließt, statt. Das Bestehen dieser Prüfung ist Ziel des gesamten Kurses. Bei Nichtbestehen kann der Teilnehmer die Prüfung auf eigene Kosten wiederholen. Der Orientierungskurs wird mit einem zusätzlichen Test zum Orientierungskurs abgeschlossen. Bei Nichtbestehen kann der Teilnehmer die Prüfung auf eigene Kosten wiederholen. Gegebenenfalls findet nach Anweisung des BAMF außerdem nach 300 Stunden ein A2-Test statt.

 

Die Anmeldung zur Prüfung Deutsch Test für Zuwanderer ist verbindlich. Erscheint der Teilnehmer nicht zum Orientierungskurs bzw. zur Prüfung oder kann den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, so wird eine Stornogebühr erhoben. Dies gilt ebenfalls für den Orientierungskurs.

§ 5 Prüfungsvorbereitung auf externe Prüfungen

inlingua bietet über die Vorbereitung auf die Prüfung zur/zum IHK-Geprüften Fremdsprachenkorrespondenten hinaus ebenfalls Vorbereitungskurse für u.a. folgende externe Prüfungen an: DSH-Prüfung, Test DaF, Toefl-Test, IELTS-Test, Cambridge Certificates, Dele-Prüfung, Delf-Prüfung, Celi-Prüfung, ALTE-Tests usw.

inlingua übernimmt jedoch keine Garantie für das Bestehen jeglicher externen Prüfung(en) auch wenn ein Prüfungsvorbereitungskurs durch inlingua durchgeführt wurde.

So übernimmt inlingua bei Teilnahme an dem inlingua-Vorbereitungskurs keine Garantie für das Bestehen der IHK-Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondenten/in. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet sich eigenständig über die Prüfungsvoraussetzungen bei der IHK zu informieren. inlingua übernimmt bei Nichterfüllung der Prüfungsvoraussetzungen keinerlei Haftung. inlingua übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung dafür, dass die Prüfung von einer IHK in der Region angeboten wird. Der derzeit gültige Preis von 371,25 € pro Stufe gilt erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen. Nach Rücksprache mit inlingua kann ein Kurs auch mit weniger als 4 Teilnehmern stattfinden. In diesem Fall gelten folgende Bedingungen:

Anzahl Teilnehmer Preis pro Stufe
4 371,25 €
3   495,00 €*
2   742,50 €*
1 1.485,00 €*

Die mit * gekennzeichneten Preise treten nicht automatisch sondern erst mit Unterzeichnung einer gesonderten Einverständniserklärung durch den Teilnehmer in Kraft.

§ 6 Zahlung / Fälligkeit

Alle unsere Kurse bereiten auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vor und sind daher, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UStG von der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt. / VAT) befreit.

Die vereinbarten Kursgebühren sind nach Erhalt (einer) entsprechenden(r) Rechnung(en) gemäß dem vereinbarten Zahlungstermin ohne Abzug zu entrichten.

Bei Gruppenkursen sind die monatlichen Kursgebühren unabhängig mit der ersten Teilnahme zu entrichten. Kommt der Kursteilnehmer mit einem Zahlungstermin in Verzug, ist die gesamte Kursgebühr unmittelbar fällig. Die erste Rate ist spätestens zum ersten Trainingstermin zu entrichten.

Der vorgegebene Zahlungsplan muss trotz eventueller Terminänderungen bzw. Kursunterbrechungen eingehalten werden.

Sind Teilzahlungen vereinbart, gelten die auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermine.

Eine Freistellung von der Entrichtung der Kursgebühren erfolgt nur dann, wenn ein Kurs aus innerbetrieblichen Gründen seitens inlingua nicht durchgeführt werden kann.

§ 7 Haftung

Der Trainingsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust von Wertsachen jeglicher Art bzw. Garderobe, übernimmt die Schule keine Haftung. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die Schule, gleich aus welchem Rechtsgrunde oder welcher Schadensart, ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 8 Abwerbung von Mitarbeitern:

Alle finanziellen sowie vertraglichen Vorgänge müssen direkt über inlingua abgewickelt werden. Alle unsere Mitarbeiter sind vertraglich an inlingua gebunden und nicht berechtigt Aufträge jetziger sowie bisheriger Kunden von inlingua anzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einer Strafgebühr von bis zu € 1.500 bestraft.

§ 9 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen inlingua und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile der Sitz von inlingua in Würzburg.

§ 10 Wirksamkeit

Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

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