ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
inlingua Sprachschule Würzburg / Schweinfurt
§ 1 Allgemeines
Die AGB sind Bestandteil des Vertrages.
Ein Unterrichtsvertrag kommt zu zustande, wenn die Unterrichtsbuchung mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgt. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestätigung oder Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
Die Hausordnung gilt für alle Räume und das Außengelände der inlingua Sprachschule Würzburg/Schweinfurt sowie für alle Kurse, die im virtuellen Klassenzimmer durchgeführt werden.
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtstunde dauert 45 Minuten.
Grundsätzlich können terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. inlingua behält sich das Recht vor, im Falle von Gruppenkursen, Deutschintensivkursen / Integrations- und BSK-Kursen den voraussichtlichen Kursbeginn bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zu verschieben. Im Falle einer Verschiebung des Kursbeginns, kann ein verbindlicher Unterrichtsbeginn erst nach Bestätigung durch die Schule garantiert werden. inlingua behält sich das Recht vor, offene Gruppenkurse aufzulösen, miteinander zu vereinen oder Teilnehmende aus einem Kurs in einen anderen Kurs zu überweisen, Kurspausen zu veranlassen, wenn keine Lehrkraft zur Verfügung steht (aus diesem Grund ausfallende Ustd. werden nachgeholt) bzw. einen Kurs bei Unterschreiten der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl aufzulösen oder die verbleibenden Unterrichtsstunden in dem Verhältnis zu kürzen, das der Verringerung der Teilnehmerzahl entspricht. Wird ein Kurs durch inlingua aufgelöst, erfolgt die Rückerstattung der Kursgebühren für noch nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden. Weitere Ansprüche seitens der betroffenen Teilnehmenden an inlingua bestehen nicht.
Für offene Gruppenkurse am Abend gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen. Sollte ein offener Gruppenkurs am Abend am ersten Unterrichtstag nicht die erforderliche Anzahl von Teilnehmenden haben, wird der Kursstart verschoben. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht, es sei denn, der Kurs kann innerhalb der nächsten 6 Wochen wegen fehlender Teilnehmender nicht starten.
Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. inlingua ist zur Auswechslung von Dozenten berechtigt.
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift.
Alle Vereinbarungen bezüglich Unterrichtsform, -dauer, -zeiten, -inhalt sowie Um- bzw. Abmeldungen usw. werden ausschließlich mit dem Sekretariat bzw. der Geschäftsleitung getroffen.
Die Teilnahme an einem Kurs bei inlingua verpflichtet den Kursteilnehmenden, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag anders vereinbart, zur Abnahme und Nutzung des inlingua Lehrmaterials.
Der Teilnehmende ist dazu verpflichtet, alle Unterrichtsstunden, die über die im Vertrag gebuchte Anzahl hinausgehen und die von dem Teilnehmenden wahrgenommen wurden, ohne dass hierüber eine Vertragsverlängerung vorliegt, in jedem Falle zu bezahlen. In diesem Fall wird der Vertrag automatisch zu den bisherigen Konditionen um die bereits zusätzlich wahrgenommen Unterrichtsstunden verlängert.
Eine grundsätzliche Vertragsverlängerung nach Ablauf gebuchter Unterrichtsstunden kann mit der Schule jederzeit schriftlich vereinbart werden. Zusätzlich wird bei jedem Vertragsabschluss eine Bearbeitungs-gebühr von 30,00 € erhoben.
Jede Adressänderung ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Kündigung und Abbruch
Der Vertrag ist für eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach §627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
Es besteht die Möglichkeit Verträge für Gruppenunterricht einmalig in Einzelunterricht umzuwandeln.
Im Falle eines Wegzuges kann über den Wert der verbleibenden Reststunden nach Zahlung des Gesamtbetrages an inlingua Würzburg ein Gutschein ausgestellt werden, der bei jeder anderen inlingua Sprachschule weltweit eingelöst werden kann. Auf Verlangen der Schule muss ein schriftlicher Nachweis über den Wegzug vorgelegt werden. Die Transferkosten betragen 10% des Restwertes der nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden. Dieser Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Bei frühzeitiger Kündigung VOR Vertragsbeginn wird die Bearbeitungsgebühr von 30,00 € einbehalten sowie 50% der gesamten Vertragssumme bis zu maximal 250,00 € (Ausnahme: Dies gilt nicht für Teilnehmer mit Berechtigung zur Teilnahme an geförderten Maßnahmen. s. §5).
Bei Kursabbruch NACH Vertragsbeginn ist die komplette Vertragssumme fällig.
§ 3 Terminverschiebungen und -absagen
Bei Gruppenunterricht (GU) müssen die gebuchten Unterrichtsstunden laut vorgegebenem Terminplan am Stück wahrgenommen werden. Der Unterricht darf weder von den Kursteilnehmenden noch von der Lehrkraft abgesagt oder verschoben werden. Der Unterricht gilt als erteilt, solange die Lehrkraft anwesend war. Diese ist dazu verpflichtet 20 Minuten auf evtl. verspätet eintreffende Kursteilnehmende zu warten. Erscheint nach Ablauf dieser Frist kein Kursteilnehmender zum Unterricht, gilt der Unterricht als erteilt.
Für versäumte Unterrichtsstunden wird kein Ersatz gewährt. Hausaufgaben bzw. die versäumten Lektionen können im Sekretariat erfragt werden. Grundsätzlich sind keine Ferien vorgesehen.
Vertragsänderungen bzw. -unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit, Notfällen usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Für den Fall, dass sich nur ein Teilnehmender für einen Gruppenkurs angemeldet hat, gelten keine Ausnahmeregelungen von den Bedingungen für Gruppenkurse.
Bei Einzelunterricht (EU+GEU+CP+ExI+IG), Clubunterricht (CU) sowie Firmenkursen (FU) besteht die Möglichkeit, Sitzungen kostenlos zu verschieben, sofern die Absage des Termins mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Unterrichtsbeginn erfolgt. Unterrichtsstunden, die am Montag nach 12:00 Uhr stattfinden sollen, können an dem jeweiligen Montag noch zwischen 08:00 und 10:00 Uhr abgesagt bzw. verschoben werden. Dies gilt nicht für Unterrichtsstunden, die für Montagmorgen vor 12:00 Uhr geplant sind. Diese Stunden müssen am vorhergehenden Freitag vor 16:00 Uhr storniert werden.
Sollte ein Einzel- oder Clubunterricht über einen längeren Zeitraum (z.B. wegen Urlaub, Dienstreise, Krankheit etc.) nicht stattfinden können, kann nach Rücksprache mit dem Sekretariat eine offizielle Kurspause eingelegt werden. Der Unterricht muss jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsunterbrechung wieder aufgenommen werden, andernfalls verfallen die verbleibenden Unterrichtsstunden.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.
Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmenden verwendet werden.
Der Unterricht oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht in Audio- oder Video-Form aufgenommen, weitergeleitet oder veröffentlicht werden.
§ 5 Integrationskurse und DeuFöv-Kurse
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Bei Inanspruchnahme der Förderung besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht.
Bei inlingua Würzburg / Deutschzentrum Schweinfurt muss jedes Fernbleiben vom Unterricht (Fehltag) unter Angabe von Gründen beim Sekretariat entschuldigt werden, da die Fehltage dem BAMF und ggf. der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter gemeldet werden müssen. Dazu ist in dem jeweiligen Modul am 1. Tag des Fehlens ein Anruf bei der Schule unter 0931 4 52 58 58 (inlingua Würzburg) oder 09721 7 38 28 40 (Deutschzentrum Schweinfurt) vor Kursbeginn notwendig.
Ab dem 1. Tag des Fehlens muss eine ärztliche Bescheinigung (=ein Attest) oder eine offizielle Terminbestätigung von einer Behörde vorgelegt werden.
Teilnehmende, die innerhalb der ersten 5 Tage eines Moduls ohne Bescheinigung vom Unterricht fernbleiben, können von inlingua vom Sprachkurs abgemeldet werden.
Das Attest ist innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung im Sekretariat vorzuzeigen.
Der Teilnehmende hat aktiv im Rahmen der Maßnahme mitzuarbeiten und erforderlichen Anleitungen und Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
§ 6 Prüfungsvorbereitung auf interne und externe Prüfungen
Die Teilnahme an einem Sprachkurs bei inlingua bereitet sowohl auf inlingua-interne als auch auf externe Prüfungen vor.
Die Anmeldung zu den telc-Prüfungen, dem „Deutsch-Test für den Beruf“, dem „Deutschtest für Zuwanderer“, dem Test „Leben in Deutschland“ sowie TOEIC und TOEFL Prüfungen ist verbindlich. inlingua übernimmt jedoch keine Garantie für das Bestehen jeglicher interner sowie externer Prüfung(en), auch wenn ein Prüfungsvorbereitungskurs durch inlingua durchgeführt wurde. Der Teilnehmende ist dazu verpflichtet, sich eigenständig über die Prüfungszulassungsbedingungen bzw. die Prüfungsvoraussetzungen externer Prüfungszentren (IHK, usw.) im Voraus zu informieren. inlingua übernimmt bei Nichterfüllung der Prüfungsvoraussetzungen keinerlei Haftung. inlingua übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung dafür, dass die externe Prüfung von einem Prüfungszentrum (IHK, usw.) in der Region bzw. in der BRD angeboten wird.
§ 6.1 Zertifikats-Prüfungen (telc, TOEIC, TOEFL, etc.)
Die Anmeldung zu einer Zertifikats-Prüfung bei inlingua ist erst dann abgeschlossen, wenn inlingua sowohl den unterschriebenen Vertrag als auch die Zahlung der Prüfungsgebühren erhalten hat.
Prüfungsanmeldungen können bis maximal 28 Tage vor Prüfungstermin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00€ verschoben oder storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden 100% der Prüfungsgebühren als Bearbeitungsgebühr einbehalten, es erfolgt keine Rückerstattung.
Sollte ein Teilnehmender die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht wahrnehmen können, muss inlingua am Prüfungstag bis 12:00 Uhr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Prüfungstag in digitaler Form per E-Mail sowie innerhalb von 3 Arbeitstagen im Original vorliegen. In diesem Fall kann die Prüfung einmalig kostenfrei zu einem anderen Termin vor Ablauf von 12 Monaten ab Prüfungstag nachgeholt oder die Prüfungsgebühren in voller Höhe zurückerstattet werden. Nach Ablauf der 12-monatigen Frist ist keine Rückerstattung oder kostenfreie Prüfungsnachholung mehr möglich.
Sollte ein Teilnehmender die Prüfung auch am bestätigten Nachholtermin nicht wahrnehmen können und reicht bis 12:00 Uhr dieses Prüfungstages eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Prüfungstag in digitaler Form per E-Mail ein sowie innerhalb von 3 Arbeitstagen im Original, werden die Prüfungsgebühren abzüglich 30,00 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Ein erneuter Nachholtermin bei inlingua ist nicht möglich.
Versäumt ein Teilnehmender die Prüfung, ohne ein Attest einzureichen, verfallen die Prüfungsgebühren.
Vor jeder Prüfung müssen die Teilnehmenden ihre Identität zweifelsfrei durch ein gültiges offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild nachweisen und die Prüfungsregularien des jeweiligen Prüfungsanbieters (telc, g.a.s.t. BAMF, TOEIC, TOEFL) schriftlich anerkennen. Andernfalls ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
§ 7 Zahlung / Fälligkeit
Alle unsere Kurse bereiten auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vor und sind daher, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UStG von der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt. / VAT) befreit.
Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr, Prüfungsgebühren und der Preis für das Lehrmaterial sind zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr, Prüfungsgebühren und der Preis für das Lehrmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.
Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.
Der vorgegebene Zahlungsplan muss trotz eventueller Terminänderungen bzw. Kurswechsel eingehalten werden. Eine Freistellung von der Entrichtung der Kursgebühren erfolgt nur dann, wenn ein Kurs aus innerbetrieblichen Gründen seitens inlingua nicht durchgeführt werden kann.
§ 8 Haftung
Der Trainingsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust von Wertsachen jeglicher Art bzw. Garderobe, übernimmt die Schule keine Haftung. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach §284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
§ 9 Abwerbung von Mitarbeitern
Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu unseren Gunsten fällig, es sei denn der Kunde hat den Verstoß gegen diese Pflicht nicht zu vertreten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtstand sind, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz in Würzburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
inlingua Sprachschule Würzburg / Schweinfurt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 12 Wirksamkeit
Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit.
Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Stand: 26.03.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen inlingua Übersetzungsdienst
§ 1 Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen, Beglaubigungen sowie Dolmetschverträge). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.
§ 2 Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrags ein.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.
§ 3 Kündigung des erteilten Auftrages
Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.
Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 4 Leistungserbringung, Leistungszeit
Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.
Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.
Teillieferungen an unternehmerische Auftraggeber sind zulässig, soweit sie diesem zumutbar sind.
Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können.
In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung.
Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse jedweder Art, welche die Ausführung des Auftrags verzögern oder in sonstiger Weise behindern und die nicht in unserer Einflusssphäre liegen und nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Beschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Wird für uns absehbar, dass derartige Ereignisse die Leitung verzögern, haben wir dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Ist einer der Parteien eine Erfüllung des Vertrages aufgrund der Verzögerung nicht mehr zumutbar, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind aufgrund dieser Sachverhalte ausgeschlossen.
§ 5 Preis und Zahlungsbedingungen
Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt.
Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeit des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen.
Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe
die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der Preisliste genannten Stundensatz an.
Etwaige Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bei den darin enthaltenen Angaben handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Zahlung ist sofort fällig. Skonto wird nicht gewährt.
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständigerZahlung berechtigt.
§ 6 Urheberrecht
Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.
Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.
Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.
§ 7 Mängel
Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrags oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.
Für Gewährleistungsansprüche unternehmerischer Auftraggeber besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt.
Für etwaige Schadenersatzansprüche jeder Art gilt dies nicht, insofern gelten die gesetzlichen Fristen. Für Auftraggeber, die keine Unternehmer sind, gilt die Fristverkürzung nicht.
§ 8 Haftung – Schadenersatzansprüche
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
§ 9 Datenschutz
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung , abrufbar unter https://www.inlingua-wuerzburg.de/datenschutz.html
§ 10 Vertraulichkeit
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
§ 12 Wirksamkeit
Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Stand: 18.5.2018